Strafanzeige 2.0
450 Seiten mitsamt Beilagen.
Executive Summary 2.0
Strafanzeige kompakt auf 20 Seiten.
Medien
Medienkonferenz und Medienspiegel.
Unsere Beweggründe
Warum veröffentlichen wir diese Strafanzeige?
Gesundheitsgefahr
Wir haben es vorliegend mit nichts Geringerem zu tun als mit der grössten Gefährdung – ja Verletzung – der menschlichen Gesundheit, welche es in der Schweiz jemals gegeben hat.
Publikation 1.0
Die Strafanzeige 1.0 hatten wir bereits am 14. Juli 2022 bei der zuständigen Staatsanwaltschaft deponiert. In damaliger Abwägung der Interessen kamen wir zum Schluss, dass mit der öffentlichen Publikation zuzuwarten war, bis die Staatsanwaltschaft genügend Zeit hatte, die dringlichen Beweissicherungen zu tätigen.
Aufgrund grundsätzlich positiver Rückmeldungen seitens Staatsanwaltschaft hatten wir gar länger zugewartet, als ursprünglich geplant. Als Rechtsanwälte und Wissenschaftler konnten wir das Spezialwissen, welches wir uns angeeignet hatten, der Öffentlichkeit aber nicht länger vorenthalten. Entsprechend machten wir die Strafanzeige am 14. November 2022 publik.
Publikation 2.0
Angesichts der Schwere der immer noch bestehenden und sich mit den weiteren Zulassungen noch weiter verschärften Schädigung der öffentlichen Gesundheit sahen wir uns in der Pflicht, die Strafanzeige 1.0 mit weiteren Quellen zu ergänzen.
Da sich sämtliche ursprünglich erhobenen Vorwürfe eindrücklich bestätigt hatten und gar noch weitere hinzukamen, wurde letztlich eine umfassende Überarbeitung unumgänglich. In der Strafanzeige 2.0 legen wir anhand einer umfassenden Risiko-Nutzen-Analyse dar, dass die mRNA-Präparate mit einem (deutlich) negativen Nutzen einhergehen. Über diesen und viele weitere Umstände täuscht Swissmedic die Bevölkerung bis heute. Entsprechend wurden bereits erhobene Vorwürfe wie etwa derjenige der Urkundenfälschung im Amt geschärft.
Die so aktualisierte Strafanzeige 2.0 wurde der Staatsanwaltschaft bereits am 7. Februar 2024 eingereicht und der Öffentlichkeit Ende März 2024 erneut zugänglich gemacht.
Meilensteine
Was ist bisher passiert?
Beginn der Arbeiten an der Strafanzeige
Nach ersten Vorabklärungen Ende 2021 nehmen wir die Arbeit auf.
Einreichung Strafanzeige 1.0
Die erste Version der Strafanzeige haben wir bei der kantonal zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht.
Zuständigkeitsprüfung und Nachreichung Unterlagen
Die kantonale Staatsanwaltschaft teilt uns mit, dass sie ihre Zuständigkeit prüfe. Zudem bittet sie um Nachreichung zusätzlicher Unterlagen.
Nachreichung Unterlagen
Vor Ablauf der Frist reichen wir zusätzliche Unterlagen ein.
Eröffnung Strafverfahren gegen „unbekannt“
Die kantonale Staatsanwaltschaft eröffnet ein Strafverfahren gegen unbekannt wegen (fahrlässiger) schwerer Körperverletzung betreffend eine Privatklägerin.
Nachfrage Verfahrensstand
Wir bitten die zuständige Staatsanwaltschaft um Mitteilung des Verfahrensstands. Dabei kündigen wir (erneut) die Veröffentlichung der Strafanzeige an.
Veröffentlichung Strafanzeige 1.0
Aus oben dargelegten Beweggründen veröffentlichen wir vier Monate nach Einreichdatum die Strafanzeige gegen Swissmedic im Rahmen einer grösseren Medienkonferenz.
Einreichung Strafanzeige 2.0
Die umfassend überarbeitete Version der Strafanzeige haben wir bei der kantonal zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht.
Veröffentlichung Strafanzeige 2.0
Die Version 2.0 der Strafanzeige mit seit 14. Juli 2022 aufgetretenen Neuerungen haben wir publiziert.